Urkunde_Jung_J_409-1992�� 16.01.2006

 

Urkundenrolle Nr. J 409/1992 vom 24.06.1992 des Notars Jung

 

Es erschienen heute:

 

  1. der Betriebswirt Ralph C. Giesen,
  2. dessen Ehefrau, die Kauffrau Eva R. Giesen,
  3. der Wirtschaftspr�fer und Steuerberater Dr. Bernd Wersing.

 

Der Erschienene zu 1. erkl�rte:

 

Ich gebe die nachstehenden Erkl�rungen im eigenen Namen ab und zugleich in meiner Eigenschaft als Gesch�ftsf�hrer der RCeGe, f�r diese Gesellschaft.

 

Es erkl�rten mit der Bitte um Beurkundung

 

-         zu I. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einen Gesellschaftsvertrag,

 

-         zu II. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits einen Gesch�ftsbesorgungsvertrag,

 

-         zu III. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die Dr. Wersing GmbH, andererseits einen Treuhandvertrag und

 

-         zu IV. die RCeGe ihre Bereitschaft zum Abschlu� bestimmter Vertr�ge:

 

 

I.

Gesellschaftsvertrag

 

Siehe Anlage 1)

 

II.

Gesch�ftsbesorgungsvertrag

 

Die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits erkl�ren:

 

Die Eheleute Giesen als Gesellschafter der Grundst�cksgesellschaft Britzer Damm / Jahnstra�e GbR schlie�en mit der RCeGe den aus der Anlage 2 ersichtlichen Gesch�ftsbesorgungsvertrag.

 

III.

Treuhandvertrag

 

Siehe Anlage 3)

 

IV.

Bereitschaft zum Abschlu� von Vertr�gen

 

Die RCeGe erkl�rt:

 

In � 7 des Gesellschaftsvertrages sind wir zum Gesch�ftsf�hrer der Gesellschaft bestellt. Wir erkl�ren uns bereit, f�r die jetzigen und zuk�nftigen Gesellschafter der GbR die aus der Anlage 4 ersichtlichen Vertr�ge abzuschlie�en.

 

Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter der GbR der Dr. Wersing GmbH das Angebot auf Abschlu� eines Treuhandvertrages mit Vollmachten und uns das Angebot auf Abschlu� eines Gesch�ftsbesorgungsvertrages mit Vollmachten unterbreiten.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1)

Gesellschaftsvertrag

Der Grundst�cksgesellschaft Britzer Damm / Jahnstra�e GbR

 

� 7 Gesch�ftsf�hrung und Vertretung

  1. Die Aufgaben der Gesch�ftsf�hrung und Vertretung der Gesellschaft werden f�r alle Rechtsgesch�fte, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes gem�� � 2 erforderlich sind, einem Gesch�ftsf�hrer �bertragen. Zum ersten Gesch�ftsf�hrer wird die RCeGe bestellt. Von der �bertragung der Aufgaben der Gesch�ftsf�hrung und Vertretung unber�hrt bleibt die nach dem Gesetz den Gesellschaftern zustehende mitgliedschaftliche Gesch�ftsf�hrung und Vertretung.
  2. Die Gesellschafter sind verpflichtet, dem Gesch�ftsf�hrer in der von ihm gew�nschten Form die zur Erf�llung seiner Aufgaben erforderlichen Vollmachten zu erteilen.
  3. F�r die �bernahme der Gesch�ftsf�hrung bis zum 31.12.1993 erh�lt der Gesch�ftsf�hrer eine pauschale Verg�tung von DM 303.442,-- einschlie�lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Anlage 2)

Gesch�ftsbesorgungsvertrag

 

f�r die

Grundst�cksgesellschaft

Britzer Damm / Jahnstra�e GbR

 

Zwischen

s�mtlichen Gesellschaftern der

Grundst�cksgesellschaft

Britzer Damm / Jahnstra�e GbR

in ihrem jeweiligen Bestand

nachstehend �Gesellschafter� genannt �

sowie

der RCeGe

nachstehend �Gesch�ftsbesorger� genannt �

 

wird hiermit folgender Gesch�ftsbesorgungsvertrag geschlossen:

 

2. Der Auftraggeber beauftragt den Gesch�ftsf�hrer

a)    seine Rechte und Interessen als Gesellschafter der Gesellschaft umfassend wahrzunehmen.

b)    die Gesch�ftsf�hrung der Gesellschaft nach Ma�gabe des Gesellschaftsvertrages zu �bernehmen und alle Rechtshandlungen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich und n�tzlich sind, f�r die Gesellschaft und den Auftraggeber vorzunehmen. Der Gesch�ftsbesorger ist insbesondere berechtigt und verpflichtet, die T�tigkeiten auszu�ben, auf die sich die Vollmachten zu Nr. 8 beziehen.

 

Die Gesch�ftsf�hrung- und Vertretungsbefugnis des Gesch�ftsbesorgers beschr�nkt sich auf das Gesellschaftsverm�gen. Eine dar�ber hinausgehende Haftung darf der Gesch�ftsbesorger f�r die Gesellschafter nur begr�nden, wenn und soweit er dazu ausdr�cklich bevollm�chtigt worden ist.

 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegen�ber dem Gesch�ftsbesorger, alle Handlungen vorzunehmen und alle Erkl�rungen abzugeben, die f�r die Erf�llung des Vertrages und der von dem Gesch�ftsbesorger abzuschlie�enden Vertr�ge erforderlich sind. Dies gilt insbesondere f�r Handlungen und Erkl�rungen gegen�ber den Kreditinstituten.

 

Mehrere Personen als Auftraggeber k�nnen ihre Rechte aus diesem Vertrag nur einheitlich aus�ben.

 

4. Der Gesch�ftsbesorger erh�lt f�r die �bernahme der Gesch�ftsf�hrung w�hrend der Investitionsphase bis zur Fertigstellung des gesellschaftseigenen Bauvorhabens eine Brutto-Verg�tung in H�he von DM 303.442,--, die nach Vollplazierung des Gesellschaftskapitals f�llig wird.

 

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Gesch�ftsbesorger bez�glich der Gesellschaft wirksame Vollmacht zu erteilen, folgende Willenserkl�rungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie folgende Vertr�ge abzuschlie�en und die Rechte aus diesen Vertr�gen geltend zu machen bzw. nachfolgende Rechtshandlungen vorzunehmen:

III. Darlehensvertr�ge, Abgabe von Schuldanerkenntnissen,

Bestellung von Grundpfandrechten, Unterwerfung unter die sofortige

Zwangsvollstreckung, die wegen der pers�nlichen Haftung in das

gesamte Verm�gen und wegen der dinglichen Haftung gegen�ber

dem jeweiligen Eigent�mer zul�ssig ist. Abgabe aller sonstigen von

den Kreditinstituten geforderten Erkl�rungen, insbesondere der

bank�blichen Sicherungszweck- und Abtretungserkl�rungen und die

Bestellung von Zustellungsbevollm�chtigten.

Das Recht, den Auftraggeber pers�nlich zu verpflichten, ist auf den

Anteil beschr�nkt, der dem Verh�ltnis des anteiligen

Gesamtaufwandes des Auftraggebers zu dem Gesamtaufwand der

Gesellschaft entspricht.