Urkunde_Jung_J_409-1992 16.01.2006
Urkundenrolle Nr. J 409/1992 vom 24.06.1992 des Notars Jung
Es erschienen heute:
Der Erschienene zu 1.
erklärte:
Ich gebe die nachstehenden
Erklärungen im eigenen Namen ab und zugleich in meiner Eigenschaft als
Geschäftsführer der RCeGe, für diese Gesellschaft.
Es erklärten mit der Bitte
um Beurkundung
-
zu I. die Eheleute Ralph C.
Giesen und Eva Giesen einen Gesellschaftsvertrag,
-
zu II. die Eheleute Ralph
C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits einen
Geschäftsbesorgungsvertrag,
-
zu III. die Eheleute Ralph
C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die Dr. Wersing GmbH, andererseits
einen Treuhandvertrag und
-
zu IV. die RCeGe ihre Bereitschaft
zum Abschluß bestimmter Verträge:
I.
Siehe Anlage 1)
II.
Die Eheleute Ralph C.
Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits
erklären:
Die Eheleute Giesen als Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstraße GbR schließen mit der RCeGe den aus der Anlage
2 ersichtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.
III.
Siehe Anlage 3)
IV.
Bereitschaft zum Abschluß von Verträgen
Die RCeGe erklärt:
In § 7 des
Gesellschaftsvertrages sind wir zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
Wir erklären uns bereit, für die jetzigen und zukünftigen
Gesellschafter der GbR die aus der Anlage 4 ersichtlichen Verträge
abzuschließen.
Voraussetzung ist, dass
die Gesellschafter der GbR der Dr.
Wersing GmbH das Angebot auf Abschluß eines Treuhandvertrages mit Vollmachten
und uns das Angebot auf Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit
Vollmachten unterbreiten.
Anlage 1)
Der Grundstücksgesellschaft Britzer Damm /
Jahnstraße GbR
§ 7 Geschäftsführung
und Vertretung
Anlage 2)
für die
Grundstücksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstraße
GbR
Zwischen
sämtlichen Gesellschaftern der
Grundstücksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstraße
GbR
in ihrem jeweiligen
Bestand
nachstehend
„Gesellschafter“ genannt –
sowie
der RCeGe
nachstehend
„Geschäftsbesorger“ genannt –
wird hiermit folgender
Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen:
2. Der Auftraggeber
beauftragt den Geschäftsführer
a) seine Rechte und Interessen als Gesellschafter der Gesellschaft umfassend
wahrzunehmen.
b) die Geschäftsführung der Gesellschaft nach Maßgabe
des Gesellschaftsvertrages zu übernehmen und alle Rechtshandlungen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich und nützlich sind, für die
Gesellschaft und den Auftraggeber vorzunehmen. Der Geschäftsbesorger ist
insbesondere berechtigt und verpflichtet, die Tätigkeiten auszuüben, auf die
sich die Vollmachten zu Nr. 8 beziehen.
Die
Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsbesorgers beschränkt
sich auf das Gesellschaftsvermögen. Eine darüber hinausgehende
Haftung darf der Geschäftsbesorger für die Gesellschafter nur begründen, wenn
und soweit er dazu ausdrücklich bevollmächtigt worden ist.
3. Der Auftraggeber
verpflichtet sich gegenüber dem Geschäftsbesorger, alle Handlungen vorzunehmen
und alle Erklärungen abzugeben, die für die Erfüllung des Vertrages und der von
dem Geschäftsbesorger abzuschließenden Verträge erforderlich sind. Dies gilt
insbesondere für Handlungen und Erklärungen gegenüber den Kreditinstituten.
Mehrere Personen als
Auftraggeber können ihre Rechte aus diesem Vertrag nur einheitlich ausüben.
4. Der Geschäftsbesorger
erhält für die Übernahme der Geschäftsführung während der Investitionsphase bis
zur Fertigstellung des gesellschaftseigenen Bauvorhabens eine Brutto-Vergütung
in Höhe von DM 303.442,--, die nach Vollplazierung des Gesellschaftskapitals
fällig wird.
8. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dem Geschäftsbesorger bezüglich der Gesellschaft wirksame
Vollmacht zu erteilen, folgende Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen
sowie folgende Verträge abzuschließen und die Rechte aus diesen Verträgen
geltend zu machen bzw. nachfolgende Rechtshandlungen vorzunehmen:
III.
Darlehensverträge, Abgabe von Schuldanerkenntnissen,
Bestellung
von Grundpfandrechten, Unterwerfung unter die sofortige
Zwangsvollstreckung,
die wegen der persönlichen Haftung in das
gesamte
Vermögen und wegen der dinglichen Haftung gegenüber
dem
jeweiligen Eigentümer zulässig ist. Abgabe aller sonstigen von
den
Kreditinstituten geforderten Erklärungen, insbesondere der
banküblichen
Sicherungszweck- und Abtretungserklärungen und die
Bestellung
von Zustellungsbevollmächtigten.
Das
Recht, den Auftraggeber persönlich zu verpflichten, ist auf den
Anteil
beschränkt, der dem Verhältnis des anteiligen
Gesamtaufwandes
des Auftraggebers zu dem Gesamtaufwand der
Gesellschaft
entspricht.