Urkunde_Jung_J_409-1992   16.01.2006

 

Urkundenrolle Nr. J 409/1992 vom 24.06.1992 des Notars Jung

 

Es erschienen heute:

 

  1. der Betriebswirt Ralph C. Giesen,
  2. dessen Ehefrau, die Kauffrau Eva R. Giesen,
  3. der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Bernd Wersing.

 

Der Erschienene zu 1. erklärte:

 

Ich gebe die nachstehenden Erklärungen im eigenen Namen ab und zugleich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der RCeGe, für diese Gesellschaft.

 

Es erklärten mit der Bitte um Beurkundung

 

-         zu I. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einen Gesellschaftsvertrag,

 

-         zu II. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits einen Geschäftsbesorgungsvertrag,

 

-         zu III. die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die Dr. Wersing GmbH, andererseits einen Treuhandvertrag und

 

-         zu IV. die RCeGe ihre Bereitschaft zum Abschluß bestimmter Verträge:

 

 

I.

Gesellschaftsvertrag

 

Siehe Anlage 1)

 

II.

Geschäftsbesorgungsvertrag

 

Die Eheleute Ralph C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits erklären:

 

Die Eheleute Giesen als Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft Britzer Damm / Jahnstraße GbR schließen mit der RCeGe den aus der Anlage 2 ersichtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.

 

III.

Treuhandvertrag

 

Siehe Anlage 3)

 

IV.

Bereitschaft zum Abschluß von Verträgen

 

Die RCeGe erklärt:

 

In § 7 des Gesellschaftsvertrages sind wir zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Wir erklären uns bereit, für die jetzigen und zukünftigen Gesellschafter der GbR die aus der Anlage 4 ersichtlichen Verträge abzuschließen.

 

Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter der GbR der Dr. Wersing GmbH das Angebot auf Abschluß eines Treuhandvertrages mit Vollmachten und uns das Angebot auf Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Vollmachten unterbreiten.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1)

Gesellschaftsvertrag

Der Grundstücksgesellschaft Britzer Damm / Jahnstraße GbR

 

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung

  1. Die Aufgaben der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft werden für alle Rechtsgeschäfte, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes gemäß § 2 erforderlich sind, einem Geschäftsführer übertragen. Zum ersten Geschäftsführer wird die RCeGe bestellt. Von der Übertragung der Aufgaben der Geschäftsführung und Vertretung unberührt bleibt die nach dem Gesetz den Gesellschaftern zustehende mitgliedschaftliche Geschäftsführung und Vertretung.
  2. Die Gesellschafter sind verpflichtet, dem Geschäftsführer in der von ihm gewünschten Form die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Vollmachten zu erteilen.
  3. Für die Übernahme der Geschäftsführung bis zum 31.12.1993 erhält der Geschäftsführer eine pauschale Vergütung von DM 303.442,-- einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Anlage 2)

Geschäftsbesorgungsvertrag

 

für die

Grundstücksgesellschaft

Britzer Damm / Jahnstraße GbR

 

Zwischen

sämtlichen Gesellschaftern der

Grundstücksgesellschaft

Britzer Damm / Jahnstraße GbR

in ihrem jeweiligen Bestand

nachstehend „Gesellschafter“ genannt –

sowie

der RCeGe

nachstehend „Geschäftsbesorger“ genannt –

 

wird hiermit folgender Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen:

 

2. Der Auftraggeber beauftragt den Geschäftsführer

a)    seine Rechte und Interessen als Gesellschafter der Gesellschaft umfassend wahrzunehmen.

b)    die Geschäftsführung der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages zu übernehmen und alle Rechtshandlungen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich und nützlich sind, für die Gesellschaft und den Auftraggeber vorzunehmen. Der Geschäftsbesorger ist insbesondere berechtigt und verpflichtet, die Tätigkeiten auszuüben, auf die sich die Vollmachten zu Nr. 8 beziehen.

 

Die Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsbesorgers beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Eine darüber hinausgehende Haftung darf der Geschäftsbesorger für die Gesellschafter nur begründen, wenn und soweit er dazu ausdrücklich bevollmächtigt worden ist.

 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Geschäftsbesorger, alle Handlungen vorzunehmen und alle Erklärungen abzugeben, die für die Erfüllung des Vertrages und der von dem Geschäftsbesorger abzuschließenden Verträge erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Handlungen und Erklärungen gegenüber den Kreditinstituten.

 

Mehrere Personen als Auftraggeber können ihre Rechte aus diesem Vertrag nur einheitlich ausüben.

 

4. Der Geschäftsbesorger erhält für die Übernahme der Geschäftsführung während der Investitionsphase bis zur Fertigstellung des gesellschaftseigenen Bauvorhabens eine Brutto-Vergütung in Höhe von DM 303.442,--, die nach Vollplazierung des Gesellschaftskapitals fällig wird.

 

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Geschäftsbesorger bezüglich der Gesellschaft wirksame Vollmacht zu erteilen, folgende Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie folgende Verträge abzuschließen und die Rechte aus diesen Verträgen geltend zu machen bzw. nachfolgende Rechtshandlungen vorzunehmen:

III. Darlehensverträge, Abgabe von Schuldanerkenntnissen,

Bestellung von Grundpfandrechten, Unterwerfung unter die sofortige

Zwangsvollstreckung, die wegen der persönlichen Haftung in das

gesamte Vermögen und wegen der dinglichen Haftung gegenüber

dem jeweiligen Eigentümer zulässig ist. Abgabe aller sonstigen von

den Kreditinstituten geforderten Erklärungen, insbesondere der

banküblichen Sicherungszweck- und Abtretungserklärungen und die

Bestellung von Zustellungsbevollmächtigten.

Das Recht, den Auftraggeber persönlich zu verpflichten, ist auf den

Anteil beschränkt, der dem Verhältnis des anteiligen

Gesamtaufwandes des Auftraggebers zu dem Gesamtaufwand der

Gesellschaft entspricht.