Urkunde_Jung_J_409-1992�� 16.01.2006
Urkundenrolle Nr. J 409/1992 vom 24.06.1992 des Notars Jung
Es erschienen heute:
Der Erschienene zu 1.
erkl�rte:
Ich gebe die nachstehenden
Erkl�rungen im eigenen Namen ab und zugleich in meiner Eigenschaft als
Gesch�ftsf�hrer der RCeGe, f�r diese Gesellschaft.
Es erkl�rten mit der Bitte
um Beurkundung
-
zu I. die Eheleute Ralph C.
Giesen und Eva Giesen einen Gesellschaftsvertrag,
-
zu II. die Eheleute Ralph
C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits einen
Gesch�ftsbesorgungsvertrag,
-
zu III. die Eheleute Ralph
C. Giesen und Eva Giesen einerseits und die Dr. Wersing GmbH, andererseits
einen Treuhandvertrag und
-
zu IV. die RCeGe ihre Bereitschaft
zum Abschlu� bestimmter Vertr�ge:
I.
Siehe Anlage 1)
II.
Die Eheleute Ralph C.
Giesen und Eva Giesen einerseits und die RCeGe andererseits
erkl�ren:
Die Eheleute Giesen als Gesellschafter der Grundst�cksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstra�e GbR schlie�en mit der RCeGe den aus der Anlage
2 ersichtlichen Gesch�ftsbesorgungsvertrag.
III.
Siehe Anlage 3)
IV.
Bereitschaft zum Abschlu� von Vertr�gen
Die RCeGe erkl�rt:
In � 7 des
Gesellschaftsvertrages sind wir zum Gesch�ftsf�hrer der Gesellschaft bestellt.
Wir erkl�ren uns bereit, f�r die jetzigen und zuk�nftigen
Gesellschafter der GbR die aus der Anlage 4 ersichtlichen Vertr�ge
abzuschlie�en.
Voraussetzung ist, dass
die Gesellschafter der GbR der Dr.
Wersing GmbH das Angebot auf Abschlu� eines Treuhandvertrages mit Vollmachten
und uns das Angebot auf Abschlu� eines Gesch�ftsbesorgungsvertrages mit
Vollmachten unterbreiten.
Anlage 1)
Der Grundst�cksgesellschaft Britzer Damm /
Jahnstra�e GbR
� 7 Gesch�ftsf�hrung
und Vertretung
Anlage 2)
f�r die
Grundst�cksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstra�e
GbR
Zwischen
s�mtlichen Gesellschaftern der
Grundst�cksgesellschaft
Britzer Damm / Jahnstra�e
GbR
in ihrem jeweiligen
Bestand
nachstehend
�Gesellschafter� genannt �
sowie
der RCeGe
nachstehend
�Gesch�ftsbesorger� genannt �
wird hiermit folgender
Gesch�ftsbesorgungsvertrag geschlossen:
2. Der Auftraggeber
beauftragt den Gesch�ftsf�hrer
a) seine Rechte und Interessen als Gesellschafter der Gesellschaft umfassend
wahrzunehmen.
b) die Gesch�ftsf�hrung der Gesellschaft nach Ma�gabe
des Gesellschaftsvertrages zu �bernehmen und alle Rechtshandlungen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich und n�tzlich sind, f�r die
Gesellschaft und den Auftraggeber vorzunehmen. Der Gesch�ftsbesorger ist
insbesondere berechtigt und verpflichtet, die T�tigkeiten auszu�ben, auf die
sich die Vollmachten zu Nr. 8 beziehen.
Die
Gesch�ftsf�hrung- und Vertretungsbefugnis des Gesch�ftsbesorgers beschr�nkt
sich auf das Gesellschaftsverm�gen. Eine dar�ber hinausgehende
Haftung darf der Gesch�ftsbesorger f�r die Gesellschafter nur begr�nden, wenn
und soweit er dazu ausdr�cklich bevollm�chtigt worden ist.
3. Der Auftraggeber
verpflichtet sich gegen�ber dem Gesch�ftsbesorger, alle Handlungen vorzunehmen
und alle Erkl�rungen abzugeben, die f�r die Erf�llung des Vertrages und der von
dem Gesch�ftsbesorger abzuschlie�enden Vertr�ge erforderlich sind. Dies gilt
insbesondere f�r Handlungen und Erkl�rungen gegen�ber den Kreditinstituten.
Mehrere Personen als
Auftraggeber k�nnen ihre Rechte aus diesem Vertrag nur einheitlich aus�ben.
4. Der Gesch�ftsbesorger
erh�lt f�r die �bernahme der Gesch�ftsf�hrung w�hrend der Investitionsphase bis
zur Fertigstellung des gesellschaftseigenen Bauvorhabens eine Brutto-Verg�tung
in H�he von DM 303.442,--, die nach Vollplazierung des Gesellschaftskapitals
f�llig wird.
8. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dem Gesch�ftsbesorger bez�glich der Gesellschaft wirksame
Vollmacht zu erteilen, folgende Willenserkl�rungen abzugeben und entgegenzunehmen
sowie folgende Vertr�ge abzuschlie�en und die Rechte aus diesen Vertr�gen
geltend zu machen bzw. nachfolgende Rechtshandlungen vorzunehmen:
III.
Darlehensvertr�ge, Abgabe von Schuldanerkenntnissen,
Bestellung
von Grundpfandrechten, Unterwerfung unter die sofortige
Zwangsvollstreckung,
die wegen der pers�nlichen Haftung in das
gesamte
Verm�gen und wegen der dinglichen Haftung gegen�ber
dem
jeweiligen Eigent�mer zul�ssig ist. Abgabe aller sonstigen von
den
Kreditinstituten geforderten Erkl�rungen, insbesondere der
bank�blichen
Sicherungszweck- und Abtretungserkl�rungen und die
Bestellung
von Zustellungsbevollm�chtigten.
Das
Recht, den Auftraggeber pers�nlich zu verpflichten, ist auf den
Anteil
beschr�nkt, der dem Verh�ltnis des anteiligen
Gesamtaufwandes
des Auftraggebers zu dem Gesamtaufwand der
Gesellschaft
entspricht.